Häufige Fragen
In diesem Bereich behandeln wir die wichtigsten oft wiederkehrenden Fragen im Zusammenhang mit Todesfällen, der Grabkultur sowie der Zeit während der Grabruhe. Sollten Sie zu Ihren Fragen keine befriedigenden Antworten finden, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Stiftung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Was kostet ein Grabpflegevertrag?
Die Kosten für einen Grabpflegevertrag sind von verschiedene Faktoren abhängig:
→ Art des Grabes (Erdbestattung / Urnengrab / Urnennische usw.)
→ Individueller Standard der Grabpflege
→ Pflanzenwahl, Anzahl Pflegeleistungen, Unterhaltsleistungen
→ Vertragsdauer
Lassen Sie sich von unserem Vertragsgärtner Ihrer Region beraten. Er wir Ihnen eine individuelle Offerte nach Ihren Wünschen und Vorstellungen unterbreiten.
Mit unserem Grabpflegekosten-Rechner erhalten Sie durch Eingabe einiger Basisdaten in wenigen Sekunden eine Grobidee über die zu erwartenden Kosten.
Wann werden die Kosten in Rechnung gestellt?
Die Kosten für die gesamte Dauer des Grabpflegevertrages werden nach Vertragsabschluss einmalig in Rechnung gestellt.
Muss ich alle Kosten auf einmal begleichen?
Ja, die Kosten werden mit dem Vertragsabschluss einmalig fällig. Mit der zweckgebundenen Anlage des Geldes kann die Stiftung den Vertragsgärtnern einen angemessenen Teuerungsausgleich zugestehen.
Wie wird das Geld verwaltet?
Das Geld wird von der Stiftung Pro Luminate nach einem Anlagereglement mündelsicher angelegt. Die Stiftung Pro Luminate ist der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht unterstellt.
Kann ich die Kosten der Grabpflege als Spende steuerlich geltend machen?
Nein, denn bei einem Grabpflegevertrag handelt es sich nicht um eine Spende, es ist lediglich eine Vorauszahlung für später zu erbringende Leistungen. Freiwillige Spenden, Zuwendungen oder Legate ohne direkte Gegenleistungen können jedoch steuerlich abgesetzt werden.
Kann ich vor meinem Tod einen Vertrag abschliessen?
Ja, der Vertragsabschluss zu Lebzeiten ist ausserdem empfehlenswert. Damit können Sie Ihr Grab nach Ihren Wünschen gestalten und pflegen lassen. Und vor allem: es entlastet die Hinterbliebenen, die in dieser Situation schon genug Entscheide fällen müssen. Ihre Nächsten können damit pietätvoll und ohne finanzielle Belastung von Ihnen Abschied nehmen.
Was passiert in meinem Todesfall, wenn ich bereits einen Vertrag abgeschlossen habe?
Eine von Ihnen beauftragte Person teilt der Stiftung Ihren Hinschied mit. Darauf wird der dafür zuständige Gärtner von der Stiftung informiert und kann umgehend mit der Grabpflege beginnen.
Wer kann Vertragsgärtner sein?
Vertragsgärtner bei ProLuminate sind in der Regel Mitglieder von JardinSuisse, welche vertragskonforme und korrekte Ausführung von Grabpflegearbeiten garantieren und das Reglement der Stiftung ProLuminate einhalten.
Ich möchte Vertragsgärtner werden – was muss ich tun?
Melden Sie Ihr Interesse bei der Geschäftsleitung von ProLuminate und füllen Sie das Antragsformular aus. Der Stiftungsrat entscheidet nach Prüfung und Rücksprache über die Aufnahme. Es besteht kein Gebietsschutz.
Was passiert bei der Geschäftsaufgabe eines Vertragsgärtners?
Die Stiftung ProLuminate ist dann in der Pflicht, einen Nachfolger zu suchen, der die Verträge zu den vereinbarten Bedingungen bis zum Vertragsende erfüllt.
Das Grab wird vor Laufzeit aufgehoben – erhalte ich mein Geld zurück?
Gemäss den allgemeinen Bestimmungen der Stiftung ProLuminate gibt es keine Rückzahlungen. Einen allfälligen Restbetrag setzt die Stiftung für verwahrloste Gräber ein.
Wird die Qualität der Grabpflegearbeiten kontrolliert?
Jeder Stiftungsrat macht jährlich bei je zwei Vertragsgärtnern eine Qualitätskontrolle. Die Resultate werden rapportiert.