Grabstein (Grabmale)

Ein Grabstein ist ein formales Gedenk- und Erinnerungselement am Grab. Es handelt sich in der Regel um einen senkrechten Stein am Kopfende. Bei Urnengräbern sind auch Liegeplatten verbreitet. Der Grabstein erfüllt primär die Funktion der Identifikation des Grabes. Gemeinschaftsgräbern findet diese aufgrund des Platzmangels meist in Form von deutlich kleineren Stein- oder Metallplatten statt.

 

Der Grabstein ist bei Individualgräbern nicht nur zur einfachen Orientierung da. Mit der Wahl von Material, Grösse, Form und Gestaltung des Grabsteins setzen die Hinterbliebenen ihren Lieben ein letztes, öffentlich wahrnehmbares Zeichen. Wir drücken damit sinnbildlich unseren Respekt vor der Einzigartigkeit des Verstorbenen aus und stellen ihn noch einmal in den Mittelpunkt.

Was die Hinterbliebenen mit dem Grabstein ausdrücken möchten, ist Teil der Trauerarbeit. Oft braucht es Monate, bis sich aus Erinnerungen, Gedanken und Gesprächen mit den nächsten Verwandten sowie anderen Betroffenen eine Idee, eine Vorstellung für die Ausgestaltung des Grabsteins durchsetzt, die dann mit dem Bildhauer der Wahl realisiert werden kann.

Ziel ist natürlich, dass ein Grabstein innerhalb der vorgesehenen Zeit der Grabruhe unversehrt bleibt. Während vor einigen Jahrzehnten die Grabsteine noch sehr viel uniformer waren, werden sie heute im Grossen und Ganzen deutlich individueller gestaltet. Die Vielfalt der Grabsteine lässt sich grob in folgende Kategorien einteilen:

Die wichtigsten Typen von Grabsteinen

 

Natürlicher Grabstein mit rauer Oberfläche

Manche Grabsteine sind echte Findlinge oder haben eine andere natürliche Form, ihre Oberfläche ist naturbelassen. Dadurch ist jeder Stein ein Unikat. Solche Steine haben etwas ursprüngliches, weshalb Hinterbliebene dafür häufig einheimische Steinarten wie zum Beispiel Granit, Gneis, Sandstein, Schiefer, Guber oder Kalkstein bevorzugen. Ist die Oberfläche des Steins zu unregelmässig, muss die Beschriftung aufgesetzt werden. Zu beachten ist ausserdem, dass sich auf rauen Oberflächen früher eine Patina bildet als auf glatten. Ob diese erwünscht ist oder nicht, müssen die Hinterbliebenen entscheiden. Da sich auf rauen Oberflächen auch Moos, Flechten, Russ und dergleichen schneller festsetzt, sollte man derartige Steine mindestens einmal jährlich mit Wasser und Bürste reinigen. Ist der Schmutz hartnäckig, können Sie dafür auch Ihren Gärtner oder Ihren Bildhauer beauftragen.

Grabstein mit geschliffenem Stein

Dass Stein nicht gleich Stein ist, wird offensichtlich, wenn dessen Oberfläche geschliffen wird: jetzt kommen Farbe und Maserung stärker zum Vorschein. Der Stein wirkt farbiger, prägnanter, die Ausstrahlung ist dominanter. Dies kommt besonders bei Granit und Gneis zum Tragen, bei denen es je nach Herkunft viele verschiedene Farbnuancen gibt.

Grabstein mit poliertem Stein

Polierte Steine setzen am wenigsten Patina an und lassen sich auch viel einfacher reinigen. Moderne Interpretationen sind oft sehr schlicht, kantig und formal auf ein Minimum reduziert. Bei polierten Oberflächen darf allerdings beim Reinigen mit einer Bürste nicht zu viel Druck ausgeübt werden, da sonst die Oberfläche zerkratzt wird. Auch sollte man Schmutz wie Vogelkot oder Harz von Bäumen möglichst regelmässig entfernen. Speziell bei Marmor, der häufig poliert wird, dürfen auf keinen Fall aggressive Mittel zum Putzen verwendet werden, da Säuren diesen Stein angreifen.

Künstlerischer Grabstein

Grabsteine mit handwerklich anspruchsvollen Elementen wie Skulpturen, opulenten Verzierungen, mehreren ineinander greifenden Elementen, verschiedenen Materialien, Bemalungen etc. sind in Planung und Realisation eine Herausforderung, die noch mehr künstlerische Fähigkeiten und Erfahrung voraussetzt. Dafür resultieren sehr individuelle Lösungen, die besondere Rückschlüsse auf das Lebenswerk des Verstorbenen zulassen.

Bei Bildhauern findet man beachtliche Lager an verschiedenen Steinen und Mustersteine, die man besichtigen kann. Was bei der Auswahl in der Regel nicht in die Überlegungen einfliesst, ist die Frage, was mit dem Stein nach dem Ablauf der Grabruhe passiert. Die meisten Steine werden dann leider entsorgt, weil sich kaum jemand der Hinterbliebenen zu diesem Zeitpunkt noch darum kümmern mag oder sich vorstellen kann, etwas damit anzufangen. Dabei könnten zum Beispiel Skulpturen in Gärten ein neues Zuhause erhalten. Aufwändige Reliefs könnten zu Platten geschnitten oder als Kunstgegenstände neue, ungeahnte Verwendungsmöglichkeiten finden.

Die wichtigsten Fragen zu Grabsteinen

 

Gibt es Vorschriften für die Gestaltung des Grabsteins?

Ja, da sich die Friedhofverwaltungen auf den Friedhöfen ein harmonisches Gesamtbild wünschen, gilt es, die entsprechenden Vorschriften für Grabmale zu berücksichtigen. Die «Friedhofreglemente» der Gemeinden sind mit wenigen Klicks im Internet auffindbar und meist als pdf hinterlegt.
Auf vielen Friedhöfen gibt es inzwischen genügend Verständnis und Freiraum für die Wünsche von Menschen mit anderen Religionen und kulturellen Hintergründen. Egal welche Glaubensrichtung und Herkunft, es geht im Grundsatz jeweils darum, das Gesamtbild nicht wesentlich zu beeinträchtigen. Bestehen spezielle Wünsche für das Grabmal, ist es deshalb sehr empfehlenswert, zum besseren gegenseitigen Verständnis das Gespräch mit der Friedhofsverwaltung zu suchen.

Wie gross darf ein Grabstein sein?

Bei Reihengräbern sind die maximalen Dimensionen für Grabsteine in den jeweiligen Friedhofreglementen geregelt, wobei es immer um die Wahrung des Gesamtbildes geht. Bei Familiengräbern ist der Freiraum deutlich grösser. Bei Urnennischen ist die Beschriftungen üblicherweise vorgegeben, ebenso bei Gemeinschaftsgräbern. Anonyme Gemeinschaftsgräber bleiben ohne Beschriftung.

Muss ein Grabstein bewilligt werden?

Ja, Grabmale sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die Bildhauer reichen dafür jeweils ein Gesuch bei der zuständigen Friedhofverwaltung ein, sobald die Gestaltung feststeht. Dieser Vorgang geschieht oft so automatisch, dass er von vielen Hinterbliebenen gar nicht realisiert wird.

Welche Möglichkeiten bestehen bezüglich der Beschriftung?

Je nach Stein wird die Beschriftung entweder gehauen oder gestrahlt, also vertieft, oder aber sie wird als zusätzliches Element auf den Stein aufgesetzt. Zur Identifikation trägt der Grabstein natürlich den Namen sowie die Jahreszahlen von Geburt und Tod des Verstorbenen. Darüber hinaus werden oft Worte der Trauer oder des Dankes, Sinnsprüche oder Abschiedstexte eingraviert. Die Texte können in verschiedensten Schriftarten und Grössen realisiert werden. Sehr feine Schriftarten sind allerdings nicht geeignet. Ist der Kontrast durch die Gravur allein zu gering, kann die Vertiefung zum Beispiel mit Gold, Silber, Weiss oder Schwarz ausgelegt werden. Oft wird der Stein mit Ornamenten oder Symbolen und Figuren, die dem Verstorbenen wichtig waren, ergänzt.

Was kostet ein Grabstein ungefähr?

Die Preise für einen Grabstein sind natürlich abhängig von der Steinart, Grösse und Bearbeitung. Einfache Steine gibt es ab rund CHF 2‘000.–, die mittlere Preislage, zum Beispiel für Steine mit einfacheren Reliefs, liegt bei rund CHF 3‘000 bis 5‘000.–. Steine mit aufwändigen Bildhauerarbeiten können preislich nochmals deutlich höher liegen. Transport und Versetzen der Steine ist in der Regel inklusive. Zu beachten ist ausserdem, ob mit derselben Steinart eine Umrandung oder auch ein Weihwassergefäss realisiert werden soll.

Wer trägt die Kosten des Grabmals?

Die Kosten für die Gestaltung und Beschriftung sowie das Setzen des Grabsteins tragen die Hinterbliebenen. Nach Ende der Grabruhe können die Hinterbliebenen über den Grabstein verfügen. Lassen sie die von der Friedhofverwaltung gegebene Frist ungenutzt verstreichen, erlischt der Anspruch und die Grabmale werden ohne Kostenfolge entsorgt.

Wie finde ich den richtigen Bildhauer für den Grabstein?

Viele Hinterbliebene lassen sich durch andere Beispiele von Grabsteinen auf dem Friedhof, auf dem ihr Verstorbener beerdigt wurde, inspirieren. Da die Grabsteine in der Regel die Namen der Künstler tragen, findet man die Ansprechpartner mit wenigen Klicks. Eine andere Möglichkeit ist die Webseite des Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister Verbandes (VSBS). Unter ‘Mitglieder‘ sind die Verbandsbetriebe in einer Landeskarte im Nu ersichtlich. Der Verband hat übrigens einen Berufskodex der verlangt, dass die Betriebe sich bei den Hinterbliebenen frühestens einen Monat nach dem Todesfall für ihre Leistungen empfehlen.

Wieso darf ein Grabstein erst nach einiger Zeit gesetzt werden?

Bei der Beerdigung wird das Erdreich umgeschichtet und gelockert. Es muss sich danach erst wieder setzen, bevor der Grabstein aufgestellt wird. Deshalb zieren in der ersten Zeit nach der Beisetzung einfache Holzkreuze die neuen Gräber. Wie viel Zeit der Vorgang des Setzens in Anspruch nimmt, ist abhängig von der Grabart, der Zusammensetzung des Erdreichs und auch der Jahreszeit. Da niemand ein Interesse daran hat, dass der Grabstein in Schieflage gerät oder gar umfällt, sind in den Friedhofreglementen Fristen gesetzt, welche die lokalen Eigenheiten berücksichtigen. Die ausführenden Steinmetze wissen um diese Fristen – sie schwanken meist zwischen einem halben und einem ganzen Jahr – und sind für ihre Einhaltung besorgt.

Was tun, wenn die Gravur verblasst?

Durch Witterungseinflüsse verblassen vergoldete und dunkel eingefärbte Inschriften mit der Zeit. Dieser Prozess kann durch unsachgemässes Reinigen des Grabsteins noch beschleunigt werden. Ihr Bildhauer wird Ihnen die Gravur gerne nachfärben. Dies ist sowohl für Blattgold als auch Schwarz vor Ort möglich.

Was tun wenn der Grabstein Schieflage bekommt?

Die Bildhauer kommen während der ersten Jahre dafür auf, wenn der Grabstein vorzeitig in Schieflage geraten sollte. In der Regel erlischt dieser Anspruch aber nach rund 8–10 Jahren.

Was passiert mit dem Grabstein, wenn das Grab aufgehoben wird?

Die Gemeinde teilt den Hinterbliebenen geplante Grabräumungen gemäss Friedhofreglement frühzeitig mit. In manchen Gemeinden wird die geplante Räumung auch nur im Gemeindeblatt und auf der Homepage der Gemeinde publiziert. Grabmäler und Accessoires können bis zur Räumung abgeholt werden.